Sie interessieren sich für Gebärdensprachdolmetschen und wollen über Termine zu diesem Thema in Ihrer Umgebung informiert werden? Sie wissen noch gar nicht, welche Einsätze von Gebärdensprachdolmetschern von Kostenträgern für Sie übernommen werden? Hier gibt es alle Infos…
Gesetzesgrundlagen zur Kostenübernahme eines Dolmetschers
Ausdruck in pdf-Format:
Service-Dolmetsch-Kostenuebernahme
Zudem stehen wir gerne unterstützend zur Verfügung, wenn es um Anträge zur Kostenübernahme für die Dolmetschereinsätze geht.
Arztbesuche, Krankengymnastik, Logopädie, etc.
Kostenträger: Krankenkassen
Gesetzesgrundlage: SGB V und XI
Krankenhausaufenthalte ab zwei Tagen
Kostenträger: Krankenhaus
Gesetzesgrundlage: SGB V und XI
Polizeiliche Vernehmung, etc.
Kostenträger: Polizei
Gesetzesgrundlage: Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz
Gerichtliche Verfahren, Vernehmungen, Gutachten, Bewährungshilfen, Rechtshilfeersuchen, etc.
Kostenträger: Gerichtskasse
Gesetzesgrundlage: Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz
Behördengänge, Stadtverwaltung, Kommunalverwaltung, Jugendamt, etc.
Kostenträger: Land/Kommune
Gesetzesgrundlage: Kommunikationshilfeverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger (BfA, LVA, Knappschaft)
Kostenträger: Bund
Gesetzesgrundlage: Kommunikationshilfe-verordnung des Bundes
Berufliche Fortbildungen, Teambesprechungen, Schulungen, Betriebsversammlungen, Einarbeitungen, etc.
Kostenträger: Integrationsamt
Gesetzesgrundlage: BIH-Empfehlung
Elternabende, Elternsprechtage, etc.
Kostenträger: Bezirksregierung
Gesetzesgrundlage: Kommunikationshilfeverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ausstellungen, Parteitage, etc.
Kostenträger: Museen, Parteien, kulturelle Veranstaltungsträger
Gesetzesgrundlage: Keine gesetzliche Grundlage