Im Rahmen der familienunterstützenden Hilfe bietet transignum auf Grundlage des SGB VIII – beauftragt durch das jeweils zuständige Jugendamt – ein Angebot speziell für Familien mit hörgeschädigten Menschen an.
Manchmal entstehen in Familien problematische Situationen z. B. bei der Erziehung der Kinder, in einer Trennungsphase oder auch bei Schulden, die die Familien allein nicht lösen können und als eine immer größer werdende Last empfinden.
Hier hat das Jugendamt die Möglichkeit, die sogenannten „flexiblen Erziehungshilfen” einzusetzen. transignum verfügt über gehörlose und hörende Mitarbeiter, die diese Aufgaben im Auftrag des Jugendamtes übernehmen. Diese gehen direkt in die Familien, sie haben keine kommunikativen Probleme und helfen da, wo die Hilfe gebraucht wird.
Neben Sozialpädagoginnen gehören auch Taubblindenassistentinnen, eine Kinderkrankenschwester, eine Ergotherapeutin und eine insoferne Fachkraft für Kinderschutz zum Team.
transignum bietet z. B. Hilfe in folgenden Bereichen:
Erziehungsproblemen
Hilfe im Umgang mit Behörden
Finanzielle Probleme
Kommunikationsprobleme
Hilfe in Krisensituationen, wie zum Beispiel Trennung, Arbeitslosigkeit u. v. m.
Gerade die gehörlosen Familienhelfer erfahren oft eine sehr große Akzeptanz in den betroffenen Familien, weil diese sich hier am besten identifizieren können und sich verstanden fühlen. Bei Interesse und Fragen wenden Sie sich bitte direkt an unsere Bürokoordinatorin.
Unsere Arbeit in der Familienhilfe ist sehr vielseitig.